Schon im Kindesalter: Fähigkeitenschutz – je früher, desto besser

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Greifen, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen: Diese und andere Fähigkeiten nutzen unsere Kinder, um die Welt zu entdecken. Wie selbstverständlich erlernen sie jeden Tag etwas Neues. Doch was passiert, wenn eine dieser wichtigen Fähigkeiten durch eine Krankheit oder einen Unfall verloren geht

Ursachen für den Verlust von Fähigkeiten

Ursachen für den Verlust von Fähigkeiten bei Kindern können schwere Krankheiten oder auch psychische Erkrankungen, Sprachstörungen oder Einschränkungen der Motorik sein. Aber auch Unfälle können zum Ausfall von Fähigkeiten führen. Verbrüht sich beispielsweise ein Kind im Alter von drei Jahren eine Hand, kann die Verbrühung eine ausgeprägte Narbenbildung zur Folge haben, sodass die Greiffähigkeit der Hand stark beeinträchtigt wird. Dadurch können die späteren Erwerbschancen des Kindes auf dem Arbeitsmarkt deutlich eingeschränkt werden.

Absicherung schon ab Vollendung des 6. Lebensmonats

Genau hier tritt der Fähigkeitenschutz Kids der Gothaer ein und zahlt dem Kind bis zum Ende seines 67. Lebensjahres eine monatliche Rente von bis zu 1.500 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind trotz seiner Einschränkungen später einer Arbeit nachgehen kann oder nicht. Grundsätzlich können Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensmonat und dem 14. Lebensjahr versichert werden. Eine mögliche Pflegebedürftigkeit ist ab dem vollendeten 6. Lebensjahr automatisch mitversichert.

Kurze Gesundheitsprüfung und flexible Tarifoptionen

Die Gesundheitsprüfung ist altersabhängig und beinhaltet nur wenige Fragen, die Angabe von Größe und Gewicht sowie bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Vorlage des U-Heftes. Die monatlich vereinbarte Prämie hängt vom gewählten Tarif, von der monatlich vereinbarten Rente und der Mitversicherung von schweren psychischen und physischen Krankheiten ab. Daher empfiehlt es sich, ein individuelles, unverbindliches Angebot über die Website www.gothaer.de unter der Rubrik Kinderversicherung/Fähigkeitenschutz Kids anzufordern.

Vereinfachter Übergang in die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Wechseloption bietet unkompliziert weitergehende Absicherungsmöglichkeiten ab Teenager-Alter! Tritt der Versicherungsfall nicht ein, ist eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung mit erstmaligem Beginn einer Ausbildung/eines Studiums oder bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit möglich.
Wird die Wechseloption nicht genutzt, endet der Vertrag automatisch zum 30. Lebensjahr.

Foto: FamVeld/istockphoto.com/akz-o

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